Ersatz Ihres alten Boilers bis Ende 2024
Erneuern Sie Ihren alten Boiler noch in diesem Jahr und sparen Sie bares Geld.
Neue Energieeffizienzverordnung ab 2025
Per 1. Januar 2024 tritt die neue Energieeffizienzverordnung (EnEV) 730.02 des Bundes in Kraft. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen ab dem 1. Januar 2025 nur noch Geräte installiert werden, welche die in der Verordnung definierten Mindestanforderungen erfüllen. Elektrische konventionelle Warmwasserbereiter mit einem Speichervolumen ab 150 Liter dürfen nur noch in Verkehr gebracht (abgegeben oder angeboten) werden, wenn sie über die Energieeffizienz B verfügen.
Was bedeutet das für Sie:
- Der Abverkauf aus Lagerbeständen in der Schweiz ist für Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, bis zum 31. Dezember 2024 erlaubt.
- Für Elektroboiler können Wärmepumpenboiler oder Registerboiler als Ersatz eingesetzt werden.
- Einbauboiler und Schrankboiler sind von diesen neuen Energieeffizienzanforderungen ausgenommen.
Wir bieten ein breites Angebot an Wärmepumpenboiler und unseren Rundum-Boilerservice an.
Unsere Experten beantworten Ihre Fragen und bieten Ihnen einen Rundum-Boilerservice.
Lassen Sie Ihre bestehende Boileranlage von uns kontrollieren und profitieren Sie noch in diesem Jahr von attraktiven Angeboten.
- Kontrolle der bestehenden Boilers
- Neuinstallationen
- Boilerwartung und -Ersatz
- Boilerentkalkung
Wir beraten Sie unverbindlich.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Ihr Ansprechpartner
Armin Estermann jun.
Gebr. Estermann AG
Grossweid 2
6026 Rain